ANGEBOT

Unterrichtsgebühren
Monats-/Jahresgebühren

Aufgrund der Änderung der Gebührensatzung zum Schuljahr 2024/2025 gelten ab dem 1. September 2024 nachfolgend aufgeführte Unterrichtsgebühren:

  • JahrMonat

Fachbereich I

  • Eltern-Kind-Musikgruppe – (Wochenstunde à 45 oder 60 Minuten)

    279 €23,25 €
  • Musikalische Früherziehung (MFE I und II) – (Wochenstunde à 45 oder 60 Minuten)

    279 €23,25 €
  • Musikalische Grundausbildung (MGA) – (Wochenstunde à 45 oder 60 Minuten))

    279 €23,25 €
  • Musikalische Grundfächer (bis zu 4 Teilnehmer) – (Wochenstunde à 45 Minuten)

    315 €26,25 €
  • Instrumentenkarussell – 4 - 5 Teilnehmer je Gruppe (Wochenstunde á 45 Minuten)

    348 €29,00 €

Fachbereich II

  • Singklasse, Kinderchor, Jugendchor ohne Hauptfach

    117 €9,75 €
  • Singklasse, Kinderchor, Jugendchor mit Hauptfach

    87 €7,25 €

Gesangliche Weiterbildung zum Sologesang
Der Unterricht wird nach fachlichen Erfordernissen als Hauptfach entsprechend § 12 der Benutzungssatzung erteilt.

Fachbereich III

  • Einzelunterricht (Wochenstunde á 30 Minuten)

    732 €61,00 €
  • Einzelunterricht (Wochenstunde á 45 Minuten)

    1098 €91,50 €
  • Gruppenunterricht mit 2 Schülern (Wochenstunde à 45 Minuten oder Einzelunterricht à 22,5 Minuten)

    576 €48,00 €
  • Gruppenunterricht mit 3 Schülern (Wochenstunde á 45 Minuten)

    420 €35,00 €
  • Gruppenunterricht mit 4 und mehr Schülern (Wochenstunde á 45 Minuten)

    315 €26,25 €

Fachbereich IV

  • Ensemblefächer ohne Hauptfach

    204 €17,00 €
  • Ensemblefächer mit Hauptfach

    90 €7,50 €
  • Gemischter Erwachsenenchor

    177 €14,75 €

Fachbereich V

Für den Unterricht der Förderklasse wird keine Gebühr erhoben, wenn gleichzeitig ein Hauptfach in Fachbereich III belegt ist.

Fachbereich VI

  • Allgemeine Musiklehre / Gehörbildung

    84 €7,00 €
  • Kurs für körperlich Behinderte und Lernbehinderte

    279 €23,25 €

Zusatzgebühren

a) Erwachsenenzuschlag: Für volljährige Teilnehmer im Fachbereich III (instrumentale und vokale Hauptfächer) wird ein Zuschlag zur Unterrichtsgebühr von 180 € pro Schuljahr erhoben. Ausgenommen sind Schüler/Schülerinnen, Studenten/Studentinnen und Auszubildende mit Anspruch auf Kindergeld (siehe Rückseite des Anmeldeformulars).

b) Auswärtigenzuschlag: Von Schülern/Schülerinnen, die ihren ersten Wohnsitz außerhalb des Landkreises Cham haben und von Schülern/Schülerinnen aus Gemeinden, die nicht der Zweckvereinbarung Landkreismusikschule beigetreten sind (Informationen erteilt die Musikschule), wird ein Zuschlag zur Unterrichtsgebühr von 180 € pro Schuljahr erhoben.

Gebührenermäßigung

Falls mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig die Musikschule im Fachbereich III besuchen, ermäßigen sich die Gebühren wie folgt:

  • für das Kind mit der zweithöchsten Gebühr um

    15 %
  • für das Kind mit der dritthöchsten Gebühr um

    35 %
  • für das Kind mit der vierthöchsten Gebühr um

    55 %
  • für die weiteren Kinder um

    70 %

Zahlungsart

SEPA-Lastschriftmandat
Gebühreneinzug 1/3-jährlich, jeweils am 15. November, 15. Februar, 15. Mai
Die Begleichung der Gebühren ist nur noch im Bankeinzugsverfahren möglich!
Für Ausnahmen kann pro Buchung eine Gebühr von 2,55 € berechnet werden.

Instrumentale Mietgebühr

Grundsätzlich sollte der Schüler bei Unterrichtsbeginn ein eigenes Instrument besitzen, jedoch können im Rahmen der Bestände der Musikschule Instrumente bis zu maximal einem Schuljahr vergeben werden.

Ein Recht auf schuleigene Instrumente besteht nicht. Der Wunsch nach einem Leihinstrument muss zusammen mit der Anmeldung schriftlich vorgelegt werden (siehe Rückseite des Anmeldeformulars). Die Teilnahme am Klavierunterricht setzt den Besitz eines eigenen Klaviers voraus.

Für die vorübergehende Überlassung von Musikinstrumenten wird eine Mietgebühr erhoben. Die Gebühr richtet sich nach dem Anschaffungswert der Instrumente.
Sie beträgt jährlich bei einem Anschaffungswert bis zu 900 €: 240 €, bei einem Anschaffungswert über 900 €: 300 €.

Die Mietgebühr für Instrumente wird zusammen mit der Unterrichtsgebühr eingezogen.
Bei Anmietung eines Instrumentes während des Schuljahres entstehen die Gebühren mit Beginn des Monats der Anmietung.