ANGEBOT
Unterrichtsgebühren
Monats-/Jahresgebühren
Aufgrund der Änderung der Gebührensatzung zum Schuljahr 2020/2021 gelten nachfolgend aufgeführte Unterrichtsgebühren:
- JahrMonat
Fachbereich I
Musikalische Grundfächer – 5 bis 12 Teilnehmer (Wochenstunde á 45 oder 60 Minuten)
240 €20 €Musikalische Grundfächer – bis zu 4 Teilnehmer (Wochenstunde á 45 Minuten)
270 €22,50 €Instrumentenkarussell – 4 - 5 Teilnehmer je Gruppe (Wochenstunde á 45 Minuten)
300 €25 €
Fachbereich II
Kinder- und Jugendchor ohne Hauptfach
99 €8,25 €Kinder- und Jugendchor mit Hauptfach
75 €6,25 €
Fachbereich III
Gruppenunterricht mit 4 und mehr Schülern (Wochenstunde á 45 Minuten)
270 €22,50 €Gruppenunterricht mit 3 Schülern (Wochenstunde á 45 Minuten)
360 €30 €Gruppenunterricht mit 2 Schülern (Wochenstunde á 45 Minuten)
492 €41 €Einzelunterricht (Wochenstunde á 30 Minuten)
630 €52,50 €Einzelunterricht (Wochenstunde á 45 Minuten)
975 €81,25 €
Fachbereich IV
Ensemblefächer ohne Hauptfach
175 €14,58 €Ensemblefächer mit Hauptfach
75 €6,25 €Gemischter Erwachsenenchor (Wochenstunde á 90 Minuten)
150 €12,50 €
Fachbereich V
Für den Unterricht der Förderklasse wird keine Gebühr erhoben, wenn gleichzeitig ein Hauptfach in Fachbereich III belegt ist.
Fachbereich VI
Allgemeine Musiklehre / Gehörbildung
72 €6 €Kurs für körperlich Behinderte und Lernbehinderte
240 €20 €
Zusatzgebühren
a) Erwachsenenzuschlag: Für volljährige Teilnehmer im Fachbereich III (instrumentale und vokale Hauptfächer) wird ein Zuschlag zu der Unterrichtsgebühr von 180 € pro Schuljahr erhoben. Ausgenommen sind Schüler, Studenten und Auszu-bildende mit Anspruch auf Kindergeld (Befreiungsantrag sh. Rückseite des Anmeldeformulars).
b) Auswärtigenzuschlag: Von Schülern, die ihren ersten Wohnsitz außerhalb des Landkreises Cham haben und von Schülern aus Gemeinden, die nicht der Zweckvereinbarung Landkreismusikschule beigetreten sind (Informationen erteilt die Musikschule), wird ein Zuschlag zur Unterrichtsgebühr von 180 € pro Schuljahr erhoben.
Gebührenermäßigung
Falls mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig die Musikschule im Fachbereich III besuchen, ermäßigen sich die Gebühren wie folgt:
für das Kind mit der zweithöchsten Gebühr um
15 %für das Kind mit der dritthöchsten Gebühr um
35 %für das Kind mit der vierthöchsten Gebühr um
55 %für die weiteren Kinder um
70 %
Zahlungsart
SEPA-Lastschriftmandat
Gebühreneinzug 1/3-jährlich, jeweils am 15. November, 15. Februar, 15. Mai
Die Begleichung der Gebühren ist nur noch im Bankeinzugsverfahren möglich!
Für Ausnahmen kann pro Buchung eine Gebühr von 2,55 € berechnet werden.
Instrumentale Mietgebühr
Grundsätzlich sollte der Schüler bei Unterrichtsbeginn ein eigenes Instrument besitzen, jedoch können im Rahmen der Bestände der Musikschule Instrumente bis zu maximal einem Schuljahr vergeben werden.
Ein Recht auf schuleigene Instrumente besteht nicht. Der Wunsch nach einem Leihinstrument muss zusammen mit der Anmeldung schriftlich vorgelegt werden (siehe Rückseite des Anmeldeformulars). Die Teilnahme am Klavierunterricht setzt den Besitz eines eigenen Klaviers voraus.
Für die vorübergehende Überlassung von Musikinstrumenten wird eine Mietgebühr erhoben. Die Gebühr richtet sich nach dem Anschaffungswert der Instrumente.
Sie beträgt jährlich bei einem Anschaffungswert bis zu 900 €: 240 €, bei einem Anschaffungswert über 900 €: 300 €.
Die Mietgebühr für Instrumente wird zusammen mit der Unterrichtsgebühr eingezogen.
Bei Anmietung eines Instrumentes während des Schuljahres entstehen die Gebühren mit Beginn des Monats der Anmietung.